Ab 20. April dürfen fast alle Ladengeschäfte in Neulußheim und Umgebung wieder öffnen und alle Waren zum Verkauf anbieten.
Genaues geben die jeweiligen Firmen evtl. auf ihren Internetseiten bekannt. Siehe hierzu auch die Verlinkung unserer Mitgliedsfirmen.
Es sind die Auflagen der Schutzvorschriften einzuhalten:
- Mund- und Nasenschutz in Verkaufsräumen,
ab Mo. 27.04.2020 Pflicht in BaWü - mindestens 1,5m Abstand zum Vordermann
- bei kleinen Läden: Zutritt von maximal 2(-3) Personen
- Anbringung eines Schutzschildes im Kassenbereich.
Weiterhin geschlossen bleiben alle Betriebe des Gastgewerbes, der Kinderbetreuung und Schulen. Veranstaltungen dürfen nicht stattfinden.
Siehe auch den Hinweis auf der Homepage der Gemeinde Neulußheim.