Folgende Info kam vom Neulußheimer Burgermeister zu Förderung kleinerer Firmen im ländlichen Raum.

Nr.: 03/2025 vom 20.02.2025 Seite 1
Gt-info
Kommunaler Landesverband kreisangehöriger Städte und Gemeinden
Förderprogramm „Spitze auf dem Land!“
Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum
Das Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt mit dem
Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" kleine und
mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum, die neue,
hochinnovative Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt einführen.
Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm
Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss
erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale
Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur
Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft leisten, können eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten.
Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur
Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. In
der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro zur
Verfügung. Bewerbungen sind bis zum 28.02.2025 möglich.
Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land/informationen